"Augen auf" beim Start in die Ausbildung.
Mit der Unterschrift unter deinen Ausbildungsvertrag ins Berufsleben starten.
Du solltest dich gut darüber informieren, was in deinem Ausbildungsvertrag stehen muss und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Hierzu gibt es in Deutschland klare gesetzliche Vorgaben, an die sich Ausbildungsbetriebe halten müssen. Gut so! Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz, dort findest du in §11 die klare Ansage, was im Vertrag geregelt sein muss:
- Die Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
- Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
Der Ausbildungsvertrag muss vom Ausbildungsbetrieb, von dir und deinen gesetzlichen Vertretern (in der Regel deinen Eltern) unterzeichnet werde, anschließend bekommst du unverzüglich eine Ausfertigung des Vertrages für deine Unterlagen.
Im Berufsbildungsgesetz ist auch beschrieben, wie du dich während der Berufsausbildung verhalten solltest. Das klingt erstmal recht allgemein, ist aber ein guter Hinweis auf deine Pflichten im Betrieb. Neben den Pflichten hast du natürlich auch einige Rechte, auf die du ebenfalls genau achten solltest. Gerade beim Start in die Ausbildung kommt es immer mal wieder zu Konflikten zwischen Azubis und ausbildenden Betrieben. Das ist nicht ungewöhnlich, schließlich ist es gerade für dich als Azubi eine komplett neue Welt und du hast ein Recht darauf, dich zu orientieren und deine Meinung zu sagen. Ärgerlich ist nur, wenn Probleme nicht direkt und anständig geklärt werden. Dann kann es kompliziert werden, bis hin zum Abbruch einer Ausbildung.
Also solltest du die Augen und Ohren offen halten, Fragen und Probleme ansprechen oder geeignete Hilfe holen!
Typische Konflikte beim Start in die Ausbildung werden unter anderem von den Jugendorganisationen der Gewerkschaften thematisiert, du kannst dich aber auch an die Ausbildungsberater/innen der zuständigen Kammern wenden. Und allen, die es ganz genau wissen wollen, empfehlen wir einen Blick in die Broschüre "Ausbildung & Beruf" - siehe Anhang. Dort findest du neben Informationen zum Ausbildungsvertrag, zum Urlaubsanspruch oder zu den Ausbildungsprüfungen auch alle rechtlichen Regelungen zum Jugendarbeitsschutz.
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