BAföG und BAB
Finanzielle Unterstützung für Jugendliche.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Jugendliche sollen dort ihre Ausbildung machen können, wo es ihnen gefällt. Egal in welchem Beruf, egal an welchem Ort und unabhängig von den Kosten, die eine Berufsausbildung mit sich bringen kann. Denn nicht jede/r findet den passenden Beruf im Heimatort, verdient während der Ausbildung genug für den Lebensunterhalt oder kann von den Eltern finanziell unterstützt werden.
Deshalb solltest Du prüfen, ob Du einen Unterstützungsanspruch gemäß BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) oder für eine BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) hast. Da es sich um finanzielle Unterstützungen handelt müssen in beiden Fällen ein Anträge gestellt und einige Bedingungen erfüllt werden. Zur gründlichen Information empfehlen euch die offiziellen Websites des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BAföG) und der Arbeitsagentur (BAB), dort findet ihr die aktuellsten Hinweise und gelangt direkt zum jeweiligen Antragsverfahren.
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
- BAföG kannst Du beantragen, wenn Du eine Berufsfachschule oder ein Berufskolleg besuchst, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen (z.B. Ausbildung als Erzieher/in) und Deine Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können
- BAföG gibt es schon ab der 10. Klasse beim Besuch einer Berufsfachschule oder Fachoberschule (FOS). Hier aber nur unter der Bedingung, dass Du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, weil z. B. der Schulweg zu weit ist oder wenn Du schon einen eigenen Hausstand hast und eigene Kinder betreust
- BAföG kannst Du beantragen, wenn Du ein (Duales) Studium beginnen möchtest
- BAföG gibt es nur auf Antrag und in der Regel immer abhängig vom Einkommen Deiner Eltern
- Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden und Studenten-BAföG muss nur zu 50% zurückgezahlt werden
BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
- BAB gibt es für Azubis, die während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist.
- BAB gibt es auch, wenn Du an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilnimmst, weil Du nicht mehr schulpflichtig bist und noch keinen Ausbildungsplatz hast oder Deine Ausbildungsstelle verloren hast und Dich neu orientieren willst.
- BAB gibt es nur auf Antrag, wenn Du in einer eigenen Wohnung lebst und Deine Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen
- Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Leistung, die nicht als Darlehen, sondern als voller Zuschuss gewährt wird. Sie muss also nicht zurückgezahlt werden. Aus diesem Grund sollte sich jedeIr, die/der eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme in einem anderen Ort absolvieren möchte, mit der Berufsausbildungsbeihilfe beschäftigen
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