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Die Schulpflicht endet grundsätzlich 12 Jahre nach ihrem Beginn. Beispiel: Wenn ein Kind mit 6 Jahren eingeschult wurde, dann endet die Schulpflicht mit dem 18. Lebensjahr.
Im Anhang finden Sie einen übersichtlichen Beitrag zum Thema Schulpflicht aus einer Handreichung der MaßArbeit im Landkreis Osnabrück.
Viele weitere Informationen und rechtliche Hinweise finden Sie auch auf dem Bildungsportal Niedersachsen.
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