IHK-Anerkennungsberatung
IHK schafft Transparenz im Anerkennungsverfahren.
Berufliche Anerkennung als Einstiegshilfe in den Arbeitsmarkt.
Für viele Zugewanderte ist der Einstieg in den Arbeitsmarkt ein wichtiger Schritt. Erleichtern kann diesen Prozess die Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses. Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hat dafür ein wichtiges Beratungsangebot geschaffen, um Zugwanderte möglichst in ihrer Muttersprache zum Ablauf der Anerkennung zu beraten.
IHK-Projektkoordinatorin Sophia Pinsker erklärt im Interview, wie der Anerkennungsprozess abläuft und wie das Beratungsangebot auch Unternehmen unterstützen kann.
Wer bist du und wo arbeitest du?
"Ich bin Sophia Pinsker, 24 Jahre alt und arbeite bei der Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim. Ich bin gebürtige Osnabrückerin mit ukrainischen Wurzeln und habe in Bochum BWL und Spanisch studiert."
Mit welchen Fragen kann ich zu dir kommen?
"Ich beantworte Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Das heißt, dass Menschen, die im Ausland einen Beruf erlernt haben und diesen in Deutschland anerkennen lassen möchten, mit ihren Fragen zu mir kommen können. Ich berate in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch und Spanisch. Gleichzeitig stehe ich auch Betrieben als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Wenn sie eine Fachkraft oder einen Auszubildenden aus dem Ausland anstellen möchten und Fragen zum Aufenthaltsrecht haben, können sie sich gerne bei mir melden."
Was bedeutet Anerkennung denn genau?
"Im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens wird der im Ausland erworbene Berufsabschluss mit einem deutschen Referenzberuf verglichen. Dabei wird geschaut, ob es zwischen diesen beiden Berufen wesentliche Unterschiede gibt und ob diese Unterschiede ggf. durch Berufserfahrung ausgeglichen werden können."
Wie kann ich ein Anerkennungsverfahren starten?
"Als Erstes ist es wichtig, die zuständige Stelle zu finden. Dann müssen die benötigten Dokumente zusammengestellt und ggf. übersetzt werden. Außerdem muss vor der Antragstellung geklärt werden, wie diese finanziert werden soll. Bei all diesen Fragen unterstütze ich gern. Erst wenn alle erforderlichen Punkte abgearbeitet sind, kann der Antrag bei der zuständigen Stelle eingereicht werden."
Wer ist denn bei den IHK-Berufen für die Anerkennung zuständig?
"Für unsere IHK übernimmt die IHK FOSA in Nürnberg das Anerkennungsverfahren. Bei der Vorbereitung des Antrags und möglichen Fragen, z.B. zum Referenzberuf und benötigten Dokumenten, berate ich gern."
Was ist die IHK FOSA?
"Die IHK FOSA ist ein Zusammenschluss von 76 der 79 deutschen Industrie- und Handelskammern. Dort wird für fast das gesamte Bundesgebiet zentral die Anerkennung ausländischer Aus- und Fortbildungsabschlüsse in den IHK-Berufen übernommen. Der Ausdruck FOSA steht dabei für Foreign Skills Approval."
Welche Ergebnisse gibt es bei einem Anerkennungsverfahren?
"Es gibt drei mögliche Ergebnisse eines Anerkennungsverfahrens: Eine volle, eine teilweise oder keine Gleichwertigkeit. Bei einer vollen Gleichwertigkeit kann die Person uneingeschränkt als Fachkraft in Deutschland arbeiten. Bei einer teilweisen Gleichwertigkeit müssen bestimmte Kenntnisse, die auch genau im Abschlussbescheid aufgelistet werden, nachgeholt werden. Häufig handelt es sich dabei um praktische Fähigkeiten, die bei einem Betrieb nachgeholt werden können. Selten kann es auch zu keiner Gleichwertigkeit kommen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Ausbildung im Ausland weniger als zwei Jahre gedauert hat. Aber auch ohne eine Anerkennung gibt es Möglichkeiten, beruflich in Deutschland Fuß zu fassen. Das muss dann im Einzelfall geprüft werden."
Wie kann man dich denn am besten erreichen?
"Eine Terminabstimmung ist immer erforderlich. Du erreichst mich per E-Mail unter pinsker@osnabrueck.ihk.de oder Telefon unter 0541 353-451. Gerne berate ich zum Thema Anerkennung auch persönlich in der IHK, Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück."
Bildunterschrift: IHK-Projektkoordinatorin Sophia Pinsker (rechts) berät zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (Bildquelle: IHK)