Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler.
Fahrten zur Schule, zur Dienststelle oder zum Ausbildungsbetrieb können erstattet werden.
Grundsätzlich gilt:
- Bist du noch schulpflichtig, werden deine Fahrtkosten in der Regel von deiner besuchten Schule übernommen.
- Bist du oder deine Familie im Leistungsbezug von Bürgergeld, kann über das Bildungs- und Teilhabegesetz eine Erstattung der Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule erfolgen. Hierfür muss ein Antrag bei deinem zuständigen Jobcenter gestellt werden.
Im Anschluss an die Schulpflicht gestaltet es sich unterschiedlich: Je nachdem, welchen Weg du nach der Regelschulzeit anstrebst, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Schülerbeförderungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Dies muss immer im Einzelfall überprüft werden. Mehr Infos dazu und auch einen Link für einen Antrag zur Erstattung von Schülerbeförderungskosten, findest du HIER.
Desweiteren können Schüler*innen, Azubis und Freiwilligendienstleistende das Azubi- und SchülerAbo in Stadt und Landkreis Osnabrück für 29,- € monatlich (im gesamten VOS-Gebiet) nutzen. Weitere Info hierzu findest du HIER oder unter www.vos.info
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