BOM-Förderung 2023-2025
06.02.2024

Maßnahmen zur Berufsorientierung im Landkreis Osnabrück.

Neue Fristen für die Antragstellung in 2024.

Liebe Schulen und Maßnahmenträger, vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2024 durch den Landkreis Osnabrück haben Sie auch in diesem Jahr die Möglichkeit, das Angebot zur Förderung von Berufsorientierungsmaßnahmen an und für Schulen im Landkreis Osnabrück wahrzunehmen. Damit wir Ihre Maßnahmeplanung für das Jahr 2024 optimalen berücksichtigen können, möchten wir Sie bitten, die Planung und Antragsstellung frühzeitig vorzunehmen und dazu folgende Antragsfristen zu beachten: 

  • Maßnahmezeitraum 1. April 2024 – 30. Juni 2024: Frist zur Antragsabgabe endet am 15. Februar 2024
  • Maßnahmezeitraum 1. Juli 2024 – 31. Dezember 2024: Frist zur Antragsabgabe endet am 31. Mai 2024

 

Hintergrund

Im Zeitraum 01.07.2023 bis 31.12.2025 fördern die Agentur für Arbeit Osnabrück und der Landkreis Osnabrück durch die MaßArbeit kAöR Maßnahmen zur Berufsorientierung (BOM). Diese Maßnahmen sind zusätzlich zum curricularen Lehrplan zu organisieren und sind nachrangig zu den Modulen der Koordinierungsstelle Berufsorientierung in Hannover.

Ab sofort stehen für die Beantragung sowie Abrechnung von Berufsorientierungsmaßnahmen neue Unterlagen bereit - schon beantragte Maßnahmen müssen nicht überarbeitet werden.

Die Maßnahmen sollen wie jedes Jahr der Verbesserung der Wahrnehmung der eigenen Stärken, der Verbesserung der beruflichen Orientierung dienen und die zielorientierte Berufswegplanung fördern sowie über Berufe und ihre Anforderungen informieren.

Info an die Schulen

Die Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) müssen von den allgemeinbildenden Schulen im Vorfeld mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit abgestimmt werden. Bitte prüfen Sie jeweils, ob über die Koordinierungsstelle Berufsorientierung (KoBo) inhaltsgleiche bzw. inhaltsähnliche Maßnahmen angeboten und gefördert werden können. Sollte dies der Fall sein, haben diese Vorrang und eine Antragstellung ist direkt bei der Koordinierungsstelle Berufsorientierung (KoBo) vorzunehmen.

Wir möchten Sie bitten, sich mit Ihrer zuständigen Berufsberatung in Verbindung zu setzen und die geplanten Projekte zu besprechen. Danach sollten Sie sich mit dem zertifizierten Träger, den Sie beauftragen wollen, zusammensetzen oder aber Ihr Projekt bei der KoBo beantragen.

Die Beauftragung des Trägers muss schriftlich per Vordruck erfolgen. Sie ist mit dem Antrag bei der MaßArbeit einzureichen. Die Berufsorientierungsmaßnahmen können schuljahresbezogen geplant werden.

Info für Träger der Maßnahmen

Der durchführende Träger muss durch eine fachkundige Stelle nach Maßgaben der §§ 176 ff SGB III zugelassen sein. Es ist möglich, Sammelanträge zu stellen. Das bedeutet, dass Sie bei ein und derselben Maßnahme mehrere Durchführungen an verschieden Schulen oder an einer Schule in mehreren Klassen in einem Antrag berücksichtigen können. Die Maßnahmen können jahresübergreifend beantragt und abgerechnet werden.

Wichtig

Es werden keine Verpflegungskosten, keine Anschaffungen von Materialien, die nicht im Bezug zum Projekt stehen sowie Anschaffungen über 150,00 € erstattet.  Fahrkosten können nur übernommen werden, wenn sie in einem direkten Zusammenhang mit den Inhalten einer Maßnahme stehen. Übergeordnete und organisatorische Koordinierungskosten können maximal in einer Höhe von 10 – 30 % der Gesamtkosten angerechnet werden. Jedem Antrag muss eine separate und detaillierte Kostenkalkulation beigefügt werden.

 

Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme der MaßArbeit kAöR vorliegen. Bei Fragen zur formellen Abwicklung wenden Sie sich bitte an Frau Kocher 0541 501-3711 oder per Mail kocher@massarbeit.de, bei inhaltlichen Fragen bitte an die zuständige Berufsberatung.